Nun ist es passiert, ich habe meine Aufsicht vergessen und prompt muss sich natürlich jemand verletzen. Von meinen Ausbildungsbeauftragten habe ich gehörig einen Einlauf verpasst bekommen, weil Aufsicht so etwas wie Unterricht wäre und man das ja auch nicht vergessen würde. Meine AKOs meinten aber, dass zwei andere Lehrer, die zufällig in der Nähe waren, als Zeugen eingetragen wurden und das mir nichts passieren würde (außer, dass ich ein schlechtes schulisches Gutachten bekommen werde, aber das wusste ich vorher auch schon, nur jetzt habe ich damit die 100%ige Garantie.)
Wenn die Schulleitung sich nun aber doch fragt, warum nicht die aufsichtführende Lehrkraft als Zeuge eingetragen wurde, was passiert mir dann? Ich bin rechtsschutzversichert, aber das wäre ja grobe Fahrlässigkeit meinerseits und daher weiß ich gar nicht, ob die das übernehmen würden.
Hat jemand schon Erfahrung mit so etwas? Wird man da überhaupt als Einzelperson belangt? (Ich erinnere mich an den Fall, bei dem ein 2jähriges Mädchen im See ertrank und dort auch gegen die Erzieher prozessiert wurde und nicht gegen die Kita als Arbeitgeber..).
[rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
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Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Die Schule hat dafür gesorgt, dass ein Aufsichtsplan existiert, der ausreichend ist. Ebenfalls dafür, dass die Lehrer wissen, dass sie Aufsicht haben. Also ist es dein infividuelles Verschulden, allerdings im Rahmen deines Dienstes.
Allerdings ist euer Aufsichtsplan echt engmaschig, dass 2 (!!) weitere Leute in der Nähe standen?!
Oder hattest du etwa die Aufsicht getauscht? *WinkmitdemZaunpfahl* aber vermutlich zu spät...
Chili
Allerdings ist euer Aufsichtsplan echt engmaschig, dass 2 (!!) weitere Leute in der Nähe standen?!
Oder hattest du etwa die Aufsicht getauscht? *WinkmitdemZaunpfahl* aber vermutlich zu spät...
Chili
Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Dass die da waren, war Zufall. Es ist wohl in meinen Zuständigkeitsbereich gefallen.
Oh man, dass so etwas jetzt passieren muss, wo ich mich gerade innerlich halbwegs gerappelt habe.
Oh man, dass so etwas jetzt passieren muss, wo ich mich gerade innerlich halbwegs gerappelt habe.
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Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Ein zweijähriges Kind am Baggersee ist grob fahrlässig. Deine vergessene Aufsicht nicht. Keine Sorge.
Zwei Aufsichten reichen doch auch.
Zwei Aufsichten reichen doch auch.
שָׁלוֹם
Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Es waren ja eben keine zwei Aufsichten, die waren da nur zufällig - die eine hatte im anderen Bereich Aufsicht und die andere stand gerade im Klassenraum am Fenster.
Mein Bereich war von der anderen Aufsicht nicht einzusehen.
Mein Bereich war von der anderen Aufsicht nicht einzusehen.
Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Okay, sie waren nicht zur Aufsicht eingeteilt. Aber der Punkt ist, zumindest aus meiner Sicht: die Schüler WAREN beaufsichtigt. Deshalb hast du meiner Meinung nach rechtlich keine Konsequenzen zu befürchten.
Dienstlich war das natürlich ein Vergehen, das wohl in der Beurteilung gewürdigt wird. Das hast du ja selbst schon geschrieben. Eventuell sind noch andere dienstliche Konsequenzen denkbar, je nachdem was dein Bundesland da so im Angebot hat. Aber du wirst meiner Ansicht nach sicherlich nicht verklagt werden.
Dienstlich war das natürlich ein Vergehen, das wohl in der Beurteilung gewürdigt wird. Das hast du ja selbst schon geschrieben. Eventuell sind noch andere dienstliche Konsequenzen denkbar, je nachdem was dein Bundesland da so im Angebot hat. Aber du wirst meiner Ansicht nach sicherlich nicht verklagt werden.
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Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Locher sprach :
Du bist vielleicht ein Pechvogel !Nun ist es passiert, ich habe meine Aufsicht vergessen und prompt muss sich natürlich jemand verletzen.
Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !