Ich kriege wieder Kindergeld, habe alle meine Versicherungen angegeben. Und es kam kein Bescheid, dass was abgelehnt wurde, im Gegenteil nur, dass ich wieder Kindergeld bekomme. Waren 1000 Euro Nachzahlung. Ich bin 24 Jahre alt.
Man kann alle Belastungen absetzen, die man weges des Berufes hat und da gehört die KV jawohl dazu.
LG Anja
Edit: Dicki,du kannst übrigens auch Verpflegungsgeld beantragen. Für jeden Tag, die du 8 Stunden außer Haus bist , sind das 6 Euro. Das ist bei mir fast jeder Seminartag.
also:
mein vater hat sich heute erkundigt und die pkv kann ich nicht absetzen... damit hat sich das thema wohl endgültig erledigt! ich bekomme kindergeld soweiso nur noch bis september, dann werde ich 27. aber dann ist auch der freibetrag entsprechend angepasst.
anja, hast du kopien von deinem bescheid oder antrag? wenn ja, kannst du den scannen und mir mailen? vielleicht geht ja doch noch was... aber ich fürchte, nein! dann heißt das wohl sparen...
achja, wo kann ich denn das verpflegungsgeld beantragen?
Hallo Dickie,
ich weiß nicht, was Du da rechnest, der Pauschbetrag wird nur einmal für das ganze Kalenderjahr angerechnet.
Wenn Du im September 27 wirst, musst Du den Grenzbetrag fürs Einkommen durch 12 teilen und dann mal 9 nehmen. Das Ganze mit dem Pauschbetrag noch einmal. So kannst Du ungefähr Deine Einkommensgrenze für die 9 Monate errechnen. Eine detaillierte Werbekostenabrechnung lohnt sich nur, wenn die Kosten den jährlichen Pauschbetrag übersteigen.
@ dana: genauso meinte ich das doch. das wird alles angepasst. mein vater hat sich da schon erkundigt. das geht definitiv nicht. das geld ist zu viel. denn selbst wenn ich nur 9 statt 10 monate verdiene und auch für die 9 monate den pauschbetrag abziehe, ist es immer noch zu viel.
@ anja: die kindergeldkassen kommen sehr wohl an deinem link vorbei, weil das einzelentscheidungen sind, die nicht unbedingt bei jedem gelten. die sachbearbeiterin hat gestern zu meinem vater gesagt, dass sie nicht einfach was abziehen kann, was gesetzlich noch nicht verankert ist! man soll den antrag jetzt aber trotzdem stellen, wenn er abgelehnt wird, dann soll man wiederspruch einlegen und dann soll das ganze ruhen, bis eine entgültige entscheidung gefallen ist...
@ dickie: ja, das ist das Problem: Wir müssen warten bis endlich von gerichtlicher Seite eine Entscheidung getroffen wird. Wichtig ist Einspruch zu erheben. Mein Verfahren ruht nun schon seit 10 Monaten und ich warte und warte und warte....