natürlich bekommst du keine Umzugskosten, da es keine dienstliche Versetzung war, sondern du gehst ja "freiwillig" nach Oberbayern. Denn schließlich musst du diese Stelle ja nicht antreten, sondern das ist dein freier Wille. So die Begründung. (Kurz gesagt: es gibt genügend Lehrer, man nimmt deshalb null Rücksicht, wenn du die Stelle nicht antrittst, dann eben jemand anders.)harlekin hat geschrieben: Ab September habe ich einen A-Vertrag, also Verbeamtung auf Probe. Dazu muss ich umziehen, nach Oberbayern, wohin auch sonst *seufz*
1) Werden die Umzugskosten übernommen? Ich habe mir den Umzug ja nicht ausgesucht. Falls ja, wie muss ich vorgehen.!
Du bekommst leider bei Neueinstellung auch kein Trennungsgeld...harlekin hat geschrieben:2) Ich bin verheiratet und mein Mann kann aus beruflichen Gründen nicht mit nach Oberbayern kommen. Mir ist bewusst, dass man das Trennungsgeld nicht für die Trennung vom Partner, sondern für die Trennung vom Wohnort erhält. Da wir in meinem jetzigen Regierungsbezirk aber Wohneigentum (Einfamilienhaus) haben, das beibehalten wird, müsste mir doch Trennungsgeld zustehen, oder?
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