Fortbildung verpflichtend?

Diskussion zu pädagogischen Themen aller Art
Paule998899
Beiträge: 10
Registriert: 27.12.2012, 17:34:14

Fortbildung verpflichtend?

Beitrag von Paule998899 »

hallo zusammen,

bin ich als lehrer (nds., grundschule) verplichtet, an einer forbildung teilzunehmen?
regelungen?
gründe für absagen?

vielen dank!!!

Fränzy
Moderator
Beiträge: 6797
Registriert: 20.11.2005, 16:17:06
Wohnort: BW, Berufsbildende Schule (VAB, BEJ, BF)

Re: Fortbildung verpflichtend?

Beitrag von Fränzy »

Hallo,

wir haben manchmal verpflichtende Fortbildungen. Wenn man da nicht kann, muss man an einem anderen Termin gehen.

Gründe: Krankschreibung/ Kammerprüfungen/ Abiprüfungen in anderen Schulen/ Korrekturtage/ Todesfälle.

Und Kulanz, z.B. bei KInderbetreuung.

Die meisten Fortbildungen sind bei uns Angebote, man darf sich eintragen (in House) (verpflichtend) oder übers Netz (LBV)

Grüße!
שָׁלוֹם

Paule998899
Beiträge: 10
Registriert: 27.12.2012, 17:34:14

Re: Fortbildung verpflichtend?

Beitrag von Paule998899 »

vielen dank!

aber gibt es denn auch eine regelung? schulgesetz, etc...?

Maya
Beiträge: 407
Registriert: 23.08.2006, 0:48:45
Wohnort: NRW

Re: Fortbildung verpflichtend?

Beitrag von Maya »

Paule998899 hat geschrieben:hallo zusammen,

bin ich als lehrer (nds., grundschule) verplichtet, an einer forbildung teilzunehmen?
regelungen?
gründe für absagen?

vielen dank!!!
aus dem Niedersächsichen Schulgesetz (Fassung vom 17.07.12)
§51
(2) Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden.
Aber es wird dich wohl keiner zwingen.
Wenn die Fortbildung allerdings in der Schule für das Kollegium stattfindet, gehe ich schon davon aus, dass man teilnehmen muss (so ist es bei uns zumindest - allerdings anderes Bundesland).

Paule998899 hat geschrieben:vielen dank!

aber gibt es denn auch eine regelung? schulgesetz, etc...?
s.o.

Paule998899
Beiträge: 10
Registriert: 27.12.2012, 17:34:14

Re: Fortbildung verpflichtend?

Beitrag von Paule998899 »

hallo und vielen dank für die antwort!
"unterrichtsfreie zeit" heißt

nachmittags nach der schule
und/oder
in den schulferien???

heißt "verpflichtend" denn nicht, dass meine schulleitung mir im prinzip eine dienstliche anweisung erteilen könnte?

in diesem fall würde die fortbildung insgesamt sechs zeiträume umfassen (jeweils do. bis sa. mittags).
do. nach der schule, fr. ganztägig und sa. eben bis mittags

...was ist mit dem samstag? kann eine sa-fortbildung (wochenende...???) angeordnet werden?

danke, p.

qamushak

Re: Fortbildung verpflichtend?

Beitrag von qamushak »

Bring das "Überprüfen der Fobi" in der eigenen Schule möglichst frühzeitig in Erfahrung!

An nicht wenigen Schulen ist es Usus, dass zum Ende eines Sj die Fobi-Bescheinigungen vorgelegt werden sollen (Nds, habe dort Ref gemacht und es bei den Kollegen miterlebt) oder sogar müssen (hier in HH - gibt für die Fobis allerdings in HH auch positive WAZ-Anteile). Für andere Bundesländer kann ich keine Erfahrung nennen. Aber Du bist ja in Nds.

Paule998899
Beiträge: 10
Registriert: 27.12.2012, 17:34:14

Re: Fortbildung verpflichtend?

Beitrag von Paule998899 »

danke erst eimal für die antworten!
weiß denn jemand genaueres? samstagsregelung?

danke nochmal!

Antworten