hallo zusammen,
bin ich als lehrer (nds., grundschule) verplichtet, an einer forbildung teilzunehmen?
regelungen?
gründe für absagen?
vielen dank!!!
Fortbildung verpflichtend?
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Re: Fortbildung verpflichtend?
Hallo,
wir haben manchmal verpflichtende Fortbildungen. Wenn man da nicht kann, muss man an einem anderen Termin gehen.
Gründe: Krankschreibung/ Kammerprüfungen/ Abiprüfungen in anderen Schulen/ Korrekturtage/ Todesfälle.
Und Kulanz, z.B. bei KInderbetreuung.
Die meisten Fortbildungen sind bei uns Angebote, man darf sich eintragen (in House) (verpflichtend) oder übers Netz (LBV)
Grüße!
wir haben manchmal verpflichtende Fortbildungen. Wenn man da nicht kann, muss man an einem anderen Termin gehen.
Gründe: Krankschreibung/ Kammerprüfungen/ Abiprüfungen in anderen Schulen/ Korrekturtage/ Todesfälle.
Und Kulanz, z.B. bei KInderbetreuung.
Die meisten Fortbildungen sind bei uns Angebote, man darf sich eintragen (in House) (verpflichtend) oder übers Netz (LBV)
Grüße!
שָׁלוֹם
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Re: Fortbildung verpflichtend?
vielen dank!
aber gibt es denn auch eine regelung? schulgesetz, etc...?
aber gibt es denn auch eine regelung? schulgesetz, etc...?
Re: Fortbildung verpflichtend?
aus dem Niedersächsichen Schulgesetz (Fassung vom 17.07.12)Paule998899 hat geschrieben:hallo zusammen,
bin ich als lehrer (nds., grundschule) verplichtet, an einer forbildung teilzunehmen?
regelungen?
gründe für absagen?
vielen dank!!!
Aber es wird dich wohl keiner zwingen.§51
(2) Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden.
Wenn die Fortbildung allerdings in der Schule für das Kollegium stattfindet, gehe ich schon davon aus, dass man teilnehmen muss (so ist es bei uns zumindest - allerdings anderes Bundesland).
s.o.Paule998899 hat geschrieben:vielen dank!
aber gibt es denn auch eine regelung? schulgesetz, etc...?
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- Beiträge: 10
- Registriert: 27.12.2012, 17:34:14
Re: Fortbildung verpflichtend?
hallo und vielen dank für die antwort!
"unterrichtsfreie zeit" heißt
nachmittags nach der schule
und/oder
in den schulferien???
heißt "verpflichtend" denn nicht, dass meine schulleitung mir im prinzip eine dienstliche anweisung erteilen könnte?
in diesem fall würde die fortbildung insgesamt sechs zeiträume umfassen (jeweils do. bis sa. mittags).
do. nach der schule, fr. ganztägig und sa. eben bis mittags
...was ist mit dem samstag? kann eine sa-fortbildung (wochenende...???) angeordnet werden?
danke, p.
"unterrichtsfreie zeit" heißt
nachmittags nach der schule
und/oder
in den schulferien???
heißt "verpflichtend" denn nicht, dass meine schulleitung mir im prinzip eine dienstliche anweisung erteilen könnte?
in diesem fall würde die fortbildung insgesamt sechs zeiträume umfassen (jeweils do. bis sa. mittags).
do. nach der schule, fr. ganztägig und sa. eben bis mittags
...was ist mit dem samstag? kann eine sa-fortbildung (wochenende...???) angeordnet werden?
danke, p.
Re: Fortbildung verpflichtend?
Bring das "Überprüfen der Fobi" in der eigenen Schule möglichst frühzeitig in Erfahrung!
An nicht wenigen Schulen ist es Usus, dass zum Ende eines Sj die Fobi-Bescheinigungen vorgelegt werden sollen (Nds, habe dort Ref gemacht und es bei den Kollegen miterlebt) oder sogar müssen (hier in HH - gibt für die Fobis allerdings in HH auch positive WAZ-Anteile). Für andere Bundesländer kann ich keine Erfahrung nennen. Aber Du bist ja in Nds.
An nicht wenigen Schulen ist es Usus, dass zum Ende eines Sj die Fobi-Bescheinigungen vorgelegt werden sollen (Nds, habe dort Ref gemacht und es bei den Kollegen miterlebt) oder sogar müssen (hier in HH - gibt für die Fobis allerdings in HH auch positive WAZ-Anteile). Für andere Bundesländer kann ich keine Erfahrung nennen. Aber Du bist ja in Nds.
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Re: Fortbildung verpflichtend?
danke erst eimal für die antworten!
weiß denn jemand genaueres? samstagsregelung?
danke nochmal!
weiß denn jemand genaueres? samstagsregelung?
danke nochmal!