Niedersachsen Januar 2014

Fragen, Anmerkungen etc. zu den einzelnen Seminarorten und Bundesländern.
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LP1988
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Re: Niedersachsen Januar 2014

Beitrag von LP1988 »

kat_ja hat geschrieben: Und ich weiß es nicht sicher, aber ich würde davon ausgehen, dass man für den Januar anteilig bezahlt wir, also etwa ein Viertel-Gehalt.
Ja, die paar Tage im januar bekommt ihr anteilig bezahlt! Dadurch fällt das erste Gehalt etwas höher aus.

ottosmops
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Re: Niedersachsen Januar 2014

Beitrag von ottosmops »

Weiß einer von euch, wie das ist, darf ich im Januar vor dem Einstellungstermin noch für einen anderen Arbeitgeber arbeiten? Das wird auch über Lohnsteuerkarte abgerechnet. Ich habe mal gehört, dass man pro Monat nur einen Arbeitgeber haben darf, weiß aber nicht, ob das stimmt oder Quatsch ist...

chilipaprika
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Re: Niedersachsen Januar 2014

Beitrag von chilipaprika »

1) ja, darfst du, solange es keine zeitliche Überschneidung gibt.
2) Wenn es eine zeitliche Überschneidung gibt, stellst du einen Antrag bei deiner Seminarleitung auf Nebenbeschäftigung (mit Begründung).

Wenn es keine Überschneidung in 2 Jobs gibt, reicht man die LSK normalerweise weiter. Da Löhne aber monatsweise abgerechnet werden, wird es hier nicht gehen, das bedeutet, dass du dir für den Monat Januar eine LSK 6 holst, dein Lohn wird anders (stärker) besteuert, aber den Unterschied holst du dir am Jahresende. Du reichst so schnell wie möglich LSK 1 ein. (Achtung, du darfst keine 2 Jobs auf LSK 1 in einem Monat haben, also nicht die Karte abholen und weiterreichen, ohne zu sagen "erst ab Februar")
Möglich ist auch, dass du dir keine LSK holst, die Finanzabteilung wird dich so oder so in LSK 6 einstufen, wenn du keine LSK einreichst. Wenn du LSK 1 zb erst in März einreichen solltest, aber sie gilt ab Februar, wird dir der zuviel eingezogene Lohn von Februar und März in April nachgezahlt.

Chili

judith212
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Re: Niedersachsen Januar 2014

Beitrag von judith212 »

an alle, die den brief mit den geforderten unterlagen schon bekommen haben:

da gibt es ja dieses blatt mit den allgemeinen hinweisen zur einstellung. ein absatz (zur steuerlichen förderung eines Altersvorsorgevertrages) hat bei mir fragen aufgeworfen... müssen wir uns jetzt mit der LBV in verbindung setzen wgn den bezügen aus dem letzten jahr? oder wie ist das gemeint? weil im text auch was mit erforderlicher einverständniserklärung steht.

ottosmops
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Re: Niedersachsen Januar 2014

Beitrag von ottosmops »

Vielen Dank für die schnelle, ausführliche Antwort, chili!!

kleeblaettchen89
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Re: Niedersachsen Januar 2014

Beitrag von kleeblaettchen89 »

...und weiß jemand, wie es mit noch bestehender Immatrikulation ist? Gibt das Probleme?

Ich studiere zur Zeit noch mein Drittfach (nicht ganz fertig, aber zumindest das WiSe passt ja knapp noch rein und was man hat, das hat man... :roll: ) - beende dann eben die Vorlesungszeit mit physischer Anwesenheit zwei Wochen zu früh, aber die Immatrikulation besteht ja noch bis Ende des Semesters, also 31. März.

Nicht, dass ich da Ärger bekomme :shock:

chilipaprika
Beiträge: 3251
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Re: Niedersachsen Januar 2014

Beitrag von chilipaprika »

Kein Ärger.
Was du in deiner Freizeit machst, ist dein Problem.

Wenn du sogar Zeit und Lust findest, dürftest du auch Kurse besuchen ... (nicht dauerhaft zu empfehlen).

Ich war durchgehend im Ref immatrikuliert und zumindest die anfängliche Immatrikulation ist allen Beteiligten bekannt, da ich noch eine Drittfachprüfung im ersten Halbjahr abgelegt habe.

Chili

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