Zu welchem Amtsarzt muss ich gehen? Wohnort oder Schule?

isi83
Beiträge: 69
Registriert: 14.06.2007, 19:49:00
Wohnort: NRW RS Mathe, Physik, Info

Beitrag von isi83 »

Hallo,
ich habe auch eine Frage bezüglich des Amtsarztes, vielleicht war ja schon mal jemand in der selben Situation.
Ich habe jetzt eine feste Stelle in NRW ergattert und wohne in Niedersachsen. Muss ich zum entsprechenden Amtsarzt für meinen Wohnort in Niedersachsen oder doch nach NRW?

jessica2807
Beiträge: 80
Registriert: 08.10.2008, 8:22:03

Beitrag von jessica2807 »

Also eigentlich ist der für deinen Wohnort zuständige Amtsarzt für dich zuständig (Nds.). Ich gehe allerdings auch zu einem anderem, da ich mir dort bereits aus Unwissenheit einen Termin habe geben lassen. Das zuständige Gesundheitsamt schickt auf Wunsch und wenn sei kulant sind eine s.g. Freistellungserklärung zum "gewählten" Gesundheitsamt. Ist aber anscheinend wirklich nur in Ausnahmefällen möglich. Ich habe es durchbekommen. Vielleicht kann das bei dir genauso funktionieren?

purtnik
Beiträge: 76
Registriert: 16.02.2007, 10:38:52

Beitrag von purtnik »

Ich gehe jetzt auch in Bremen zum Amtsarzt (Wohnort), obwohl ich in Niedersachsen arbeiten werde. In dem Schreiben steht auch drin, dass du zum Amtsarzt deines Wohnortes gehen sollst. War bei mir garkein Problem wegen den verschiedenen Bundesländern.

LG, purtnik

isi83
Beiträge: 69
Registriert: 14.06.2007, 19:49:00
Wohnort: NRW RS Mathe, Physik, Info

Beitrag von isi83 »

Danke für die Antworten, ich hab mir jetzt einfach einen Termin in Nds. geben lassen, muss allerdings einen Monat warten, ist ja gerade Urlaubszeit wurde mir gesagt 8)

Amtsarzt
Beiträge: 578
Registriert: 24.07.2008, 9:07:19
Wohnort: Niedersachsen/nie wieder/nur bei heißem Wetter

Beitrag von Amtsarzt »

Ich habe es endlich schriftlich gefunden: Die ehemalige Bezirksregierung Lüneburg äußerte sich dazu per Verfügung am 26.7-2000:

1. Spätestens nach dem 1.10.2000 kommt grundsätzlich das Wohnortprinzip zur Anwendung, soweit hervon Personen betroffen sind, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
2. Das Dienstortprinzip kommt nur dann zur Anwendung, wenn es sich um Gutachtenersuchen für Personen handelt, die ihren Wohnsitz außerhalb von Niedersachsen haben, nicht jedoch bei Einstellungsuntersuchungen.
MfG
Amtsarzt
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Antworten