Landesdienst vs. Kirchendienst

oceandance
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Beitrag von oceandance »

Also in Niedersachsen habe ich vom katholischen Bistum die Auskunft erhalten, dass man zwar problemlos vom Landesdienst in die Kirchendienst wechseln kann und später auch zurück. Man wird ja als Landesbeamter für den Dienst an der Privatschule "beurlaubt".
Umgekehrt sei das, laut der Info, die ich erhalten habe, nicht möglich. Wenn ich Kirchenbeamter bin, muss mich das Land bei einem möglichen Wechsel nicht übernehmen. D.h. ich bin dann an die entsprechenden Privatschulen gebunden.

Von daher hat man später eine größere Reichweite an Möglichkeiten als Landesbeamter.

Schaf
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Beitrag von Schaf »

Harald hat geschrieben:Schaf schreibt:
Der Wechsel vom Kirchendienst in den Staatsdienst geht, in RLP wird man dann aber wieder auf die Eingangsstufe zurück gestuft und beginnt wieder bei A13.
Moment - man kann sich aber doch bestimmt beim Wechsel in den Staatsdienst sich auf eine A 14 oder A 15 Stelle bewerben - oder? (Deine Anmerkung bezieht sich wahrscheinlich eher drauf, wenn man quasi zwangsweise den Kirchendienst verläßt - z.B. durch militantes Vertreten von Atheismus - ist eine Frage, ich weiß es nicht)
Bei uns gibt es Kollgen, die später in den Staatsdienst gewechselt haben und dann zurück gestuft wurden. Andere bleiben deshalb im Kirchendienst, weil irgendwann der Verlust zu hoch wird. Sie könnten sich innerhaöb der Schule natürlich bewerben oder innerhalb des Kirchendienstes. Ein Wechsel auf eine staatliche Schule mit entsprechender Beförderung ist mir hier noch nicht begegnet. Was aber geht, ist der Wechsel aus dem Staatsdienst in den Kirchendienst, wenn damit das Antreten einer Funktionsstelle verbunden ist. Allerdings ist es auch so, dass man für die Funktionsstelle an unserer Schule den Wechsel in Kauf nehmen muss und sich damit dem Staatsdienst entzieht und eben auch dem Wechsel zurück in den Staatsdienst und ds hat mit dem Verhalten im Dienst rein gar nichts zu tun. Allerdings kann ich eben nur von unserer Schule sprechen.

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Bei Kirchenbeamten ist eine Rückstufung normal/möglich, wenn sie zu Landesbeamten werden, d.h. den Dienstherrn wechseln. Das ist der springende Punkt!

Wenn man allerdings als beurlaubter Landesbeamter an einer krichlichen Schule tätig ist, dann wirds mit der Rückstufung bei einem Wechsel zum Land schwieriger bis unmöglich, denn man wechselt den Dienstherrn ja nicht; man ist bei Land "angestellt", aber eben beurlaubt.

der_neue
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Beitrag von der_neue »

mir ist klar, dass der fall von Schaf der idealfall ist; landesbeamter, beurlaubt an privatschule.
dass man jederzeit als landesbeamter in den landesdienst zurück kann und nicht zurückgestuft wird, ist auch klar. ich habe auch schon gehört, dass man beim wechsel von kirchen- in den landesdienst eine erneute probezeit zu absolvieren hat. das deckt sich mit den aussagen von Stefan. ich werde mich mal von der gewerkschaft beraten lassen, nrw und niedersachen kommen für mich in frage.

wenn ich nochmal auslandsschuldienst machen möchte, ist das nur möglich als landesbeamter oder kann man sich als kirchenbeamter da auch für bewerben (freistellung natürlich vorrausgesetzt)?

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Das Problem beim "Auslandseinsatz" scheint mir auch v.a. im Wechsel des Dienstherrn zu liegen... Deutsche Schulen im Ausland sind (soweit ich weiß) nicht in kirchlicher, sondern in staatlicher Trägerschaft...
Ich glaube nicht, dass man Kirchenbeamter so einfach in den staatlichen Auslandschuldienst kommt, wie es als Landesbeamter geht.

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