Hallo,
Ich warte seit zwei Wochen auf mein Gehalt und habe zwei Fragen.
1. Muss man den Familienzuschlag (habe ein Kind, lebe getrennt, Betreuungszeit teile ich mir mir meinem Ex Partner) und das Kindergeld nochmal extra beantragen, obwohl das LBV ja meine Daten (und den Antrag) bereits aus dem Ref schon vorliegen?
Familienzuschlag und Kindergeld
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Re: Familienzuschlag und Kindergeld
Weshalb nicht die Vordrucksuche des lbv nutzen?
https://lbv.landbw.de/vordrucke#persone ... Kindergeld
https://lbv.landbw.de/vordrucke#persone ... ass=Heirat
https://lbv.landbw.de/vordrucke#persone ... Kindergeld
https://lbv.landbw.de/vordrucke#persone ... ass=Heirat
Re: Familienzuschlag und Kindergeld
Die Anträge von BW werden wohl in NRW nicht funktionieren.
Warum rufst du nicht einfach im LBV an und fragst wegen des Kindergeldes und Familienzuschlags? Ansonsten würde ich auch einfach den Antrag auf Kindergeld notfalls noch mal abgeben.
Dann kannst du auch direkt um einem Abschlag bitten, denn es wird bestimmt noch dauern, bis die alles bearbeitet haben und die Leute ihr Geld bekommen.
Warum rufst du nicht einfach im LBV an und fragst wegen des Kindergeldes und Familienzuschlags? Ansonsten würde ich auch einfach den Antrag auf Kindergeld notfalls noch mal abgeben.
Dann kannst du auch direkt um einem Abschlag bitten, denn es wird bestimmt noch dauern, bis die alles bearbeitet haben und die Leute ihr Geld bekommen.
Re: Familienzuschlag und Kindergeld
Danke euch.
Habe jetzt eine Mail geschrieben und bin mal gespannt.
Hoffe, dass das Geld diese Woche kommt!
Habe jetzt eine Mail geschrieben und bin mal gespannt.
Hoffe, dass das Geld diese Woche kommt!
Re: Familienzuschlag und Kindergeld
Zwei Hinweise zum Thema:
1. Kindergeld: Als Sozialleistung wird es nur auf Antrag gewährt. Die Familienkasse des LBV (und auch die sämtlicher anderer Behörden in Deutschland!) handelt unabhängig von der der sonstigen Besoldungsgzahlung, es wird lediglich gemeinsam überwiesen, aber Kindergeld muss immer separat bei der Familienkasse beantragt werden, Anfragen sind nur an die Familienkasse zu richten. Das ist vom Rest unabhängig, egal wie oft du schon mit dem LBV anderweitig kommuniziert hast.
Außerdem: Da du von Trennung schreibst gehe ich davon aus, dass das Kind nicht erst einige Tag alt ist. Es wird also sicher bereits Kindergeld gezahlt, womöglich an den Ex-Partner? Hier ist dann zu prüfen wer in der neuen Situation den Kindergeldanspruch hat etc.
Erhellend sollten diesbezüglich diverse Infos beim LBV sein:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/kindergeld
2. Familienzuschlag Stufe 2: Die Zahlung ist grundsätzlich an den Kindergeldanspruch gebunden. Daher meldet die Familienkasse die Kindergeldzahlung an die Besoldungsabteilung, die entsprechend den Familienzuschlag gewährt. Ein separater Antrag ist daher weder nötig noch möglich.
1. Kindergeld: Als Sozialleistung wird es nur auf Antrag gewährt. Die Familienkasse des LBV (und auch die sämtlicher anderer Behörden in Deutschland!) handelt unabhängig von der der sonstigen Besoldungsgzahlung, es wird lediglich gemeinsam überwiesen, aber Kindergeld muss immer separat bei der Familienkasse beantragt werden, Anfragen sind nur an die Familienkasse zu richten. Das ist vom Rest unabhängig, egal wie oft du schon mit dem LBV anderweitig kommuniziert hast.
Außerdem: Da du von Trennung schreibst gehe ich davon aus, dass das Kind nicht erst einige Tag alt ist. Es wird also sicher bereits Kindergeld gezahlt, womöglich an den Ex-Partner? Hier ist dann zu prüfen wer in der neuen Situation den Kindergeldanspruch hat etc.
Erhellend sollten diesbezüglich diverse Infos beim LBV sein:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/kindergeld
2. Familienzuschlag Stufe 2: Die Zahlung ist grundsätzlich an den Kindergeldanspruch gebunden. Daher meldet die Familienkasse die Kindergeldzahlung an die Besoldungsabteilung, die entsprechend den Familienzuschlag gewährt. Ein separater Antrag ist daher weder nötig noch möglich.
Re: Familienzuschlag und Kindergeld
@nrw31
Danke für deine Antwort. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt... ich habe während meines Referendariats bereits Kindergeld und den Zuschlag erhalten. Seitdem hat sich nichts verändert, so dass ich auch weiterhin berechtigt bin, das Kindergeld zu bekommen. Die Frage war nur, ob ich es nochmal beantragen muss, da ich jetzt eine Planstelle angetreten habe und das LBV dementsprechende Nachweise anfordert. Habe auch eine neue Personalnummer etc. Inwiefern ich jedoch erneut einen Kindergeldantrag ausfüllen muss, weiß ich halt nicht. (Hat sich wie gesagt nichts an der Betreuungssituation verändert)
Danke für deine Antwort. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt... ich habe während meines Referendariats bereits Kindergeld und den Zuschlag erhalten. Seitdem hat sich nichts verändert, so dass ich auch weiterhin berechtigt bin, das Kindergeld zu bekommen. Die Frage war nur, ob ich es nochmal beantragen muss, da ich jetzt eine Planstelle angetreten habe und das LBV dementsprechende Nachweise anfordert. Habe auch eine neue Personalnummer etc. Inwiefern ich jedoch erneut einen Kindergeldantrag ausfüllen muss, weiß ich halt nicht. (Hat sich wie gesagt nichts an der Betreuungssituation verändert)
Re: Familienzuschlag und Kindergeld
Hallo
Normalerweise wird dir im Ref das Kindergeld nur bis zum Ende des Refs bewilligt. Das müsste auch in dem Bescheid stehen. Du musst es also nochmal beantragen. Den Familienzuschlag erhältst du automatisch, wenn du bei deiner Einstellung im Anschluss an das Ref alle Unterlagen vollständig ausgefüllt hast. Da machst du auch Angaben zu deinen Kindern.
LG
P.s. Ich würde dem lbv keine Email schreiben. Immer anrufen, am besten um 7:00 morgens. Auf Mails antworten die meistens nicht.
Normalerweise wird dir im Ref das Kindergeld nur bis zum Ende des Refs bewilligt. Das müsste auch in dem Bescheid stehen. Du musst es also nochmal beantragen. Den Familienzuschlag erhältst du automatisch, wenn du bei deiner Einstellung im Anschluss an das Ref alle Unterlagen vollständig ausgefüllt hast. Da machst du auch Angaben zu deinen Kindern.
LG
P.s. Ich würde dem lbv keine Email schreiben. Immer anrufen, am besten um 7:00 morgens. Auf Mails antworten die meistens nicht.