Missio Canonica

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Rittersport
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Re: Missio Canonica

Beitrag von Rittersport »

Ich war in den vergangenen Jahren nicht selten im Umfeld der Petrusbrüder unterwegs. Zu allen möglichen Zeiten waren die Kirchen voll. Und hier in der Nachbarschaft haben die Piusbrüder eine Kirche. Auch diese ist gut besucht. Ich erinnere mich auch noch an wissenschaftliche Artikel aus dem Studium zum Thema, müsste die aber erst raussuchen.
Natürlich ist ein allgemeiner Mitgliederschwund zu verzeichnen, aber der Eindruck, dass gerade sehr Engagierte sich bei der Hardcorefraktion sammeln, bleibt.
Lesen gefährdet die Dummheit

LatinaTeacharin
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Re: Missio Canonica

Beitrag von LatinaTeacharin »

Oh doch.

"In den Bundesländern, in denen Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, besteht für bekenntnisangehörige schulpflichtige Schüler gemäß Art. 7 Abs. 3 GG grundsätzlich auch eine Teilnahmepflicht am Religionsunterricht, ohne dass eine Anmeldung erforderlich wäre."
... sagt zumindest wiki.

Vgl. § 96 (1) SchG BW: "Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen."

vs. § 100a (1) SchG BW: "Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wird das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach eingerichtet."

und § 100a (3) Schg BW: "Das KM stellt bei Vorliegen der personellen und sächlichen Voraussetzungen durch Rechtsverordnung fest, ab welchem Zeitpunkt der Unterricht im Fach Ethik in den einzelnen Schularten und Klassen zu besuchen ist."

Es ist jedenfalls so, wenn die Erziehungsberechtigten nicht reagieren: § 100 (1) SchG BW:
"Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten [...]."

Tritt dieser Fall nicht ein - und haben die Schüler die Religionsmündigkeit noch nicht erreicht - gilt, wie bereits gesagt:
Leider ist es aber in den Schulen immer noch so, dass die Schüler (solange es nicht Ethik o.ä.) als "Ersatzfach" gibt, wohl oder übel am Religionsunterricht teilzunehmen haben.
So: und damit haben die Schüler am Religionsunterricht teilzunehmen, ob sie wollen oder nicht.

Eine angeblich ach so aufgeklärte (und tolerante) Gesellschaft sollte sich dringend überlegen, ob es gerechtfertigt ist, dass Institutionen wie die kath. Kirche einen so enormen Einfluss auf das (und im) Bildungswesen haben, wie es aktuell der Fall ist - mit einem Personal, dass zu großen Teilen immer noch einen "Missionierungsauftrag" in sich spürt. Solange nicht die Fächer "jüdische Religionslehre", "Islam(kunde)", "Buddhismus für Anfänger" etc. im Bildungskanon verankert werden, hat die (kath.) Kirche in meinen Augen auch keinen Anspruch auf ihre "Sonderstellung".

Jill
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Re: Missio Canonica

Beitrag von Jill »

Die Eltern können jederzeit ihr Kind vom RU abmelden! Ab 10 Jahren darf das Kind hierbei offiziell mitentscheiden.
Und das ist vor allen Dingen VÖLLIG unabhängig davon, ob ein Ersatzfach angeboten wird oder nicht (und das war ja deine Behauptung). Die Schule hat die Aufsichtspflicht für nicht am RU teilnehmende Kinder.

Honeybee
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Re: Missio Canonica

Beitrag von Honeybee »

Dann ist das wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Das erzkonservative Gruppen Zulauf haben, erklärt sich doch durch den steigenden Unmut in der Gesellschaft. Und viele neigen eben dazu, nur schwarz oder weiß zu sehen und sich dann gleich einer mehr oder minder radikalen Gruppierung anzuschließen. Gab es schonmal, hilft nie was, aber wem erklärt man das. Wer sein Heil dann im Gebet und in einer strikten Lebensweise nach Regeln findet, bitte. Es gibt Menschen, die brauchen einfach klare Regeln, um sich wohlzufühlen. Ebenso tut die Zugehörigkeit zu einer Gruppe gut, das wissen wir alle. Ein paar ordentliche Hexenverbrennungen könnten eventuell auch helfen :twisted:

Dennoch bin ich sicher, dass eine kath. Religionslehrerin anständigen Unterricht im Fach Religion machen kann, auch wenn sie mit ihrem Freund zusammenlebt. Sie soll ja nicht missionieren und außerdem wird sie ja wohl dieses Thema auch nicht in ihrem Unterricht breittreten. Stichwort: Privatleben. Ansonsten, hey, wenn wir schon keine Gummis beim Sex benutzen sollen, dann könnten wir doch auch die netten Ablassbriefe wieder einführen, da hätten wir dann gleich Abhilfe für alle Probleme... :twisted:
"Du kennst mich nicht,
Hast mich noch nie gesehen,
Vielleicht liest du meine Worte, wenn sie vor dir stehen."
They'll never know the lovely dance,
Can never feel the touch of night,
For tame birds sing a song
Of freedom while the wild birds fly.

Lysander
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Re: Missio Canonica

Beitrag von Lysander »

LatinaTeacharin hat geschrieben: Eine angeblich ach so aufgeklärte (und tolerante) Gesellschaft sollte sich dringend überlegen, ob es gerechtfertigt ist, dass Institutionen wie die kath. Kirche einen so enormen Einfluss auf das (und im) Bildungswesen haben, wie es aktuell der Fall ist - mit einem Personal, dass zu großen Teilen immer noch einen "Missionierungsauftrag" in sich spürt.
Die katholische Kirche hat mit Ausnahme ihrer eigenen schulischen Einrichtungen heutzutage weniger Einfluss auf das Bildungswesen an öffentlichen Schulen als man denkt.
Das "Personal" an öffentlichen Schulen besteht aus Religionslehrern, die wie beispielsweise an meiner Schule oft Biologie oder Mathematik als Beifach haben, was hinreichend eine deutlicher weltlich und rational angelegte Denk- und Sichtweise belegen sollte. Von Missionierungsbedürfnis würde ich da außerdem ebenso wenig sprechen.

Dein Statement hat schon unterschwellig etwas von Stammtischargument.
Solange nicht die Fächer "jüdische Religionslehre", "Islam(kunde)", "Buddhismus für Anfänger" etc. im Bildungskanon verankert werden, hat die (kath.) Kirche in meinen Augen auch keinen Anspruch auf ihre "Sonderstellung".
Doch. Und das sollte eigentlich evident sein.

Man werfe ferner noch einmal einen Blick in unser Grundgesetz Art. 7.

Ich zitiere:
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
Damit sollte es auch für christliche Eltern christlicher Kinder jederzeit möglich sein, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden.

In der Präambel des Grundgesetzes heißt es:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, (...)
Angesichts des historischen Kontext dieses Dokuments dürfte sich das Wort "Gott" primär auf den christlichen Gott und somit auch auf die so genannte "christlich-abendländische Kultur" beziehen. Dass in einem mehrheitlich christlich geprägten Land (und ohne unsere muslimischen Mitbürger läge der Anteil sicher bei über 90%) mit christlich-abendländischer Tradition und Kultur wäre die Aberkennung der "Sonderstellung" des Christentums eine Verleugnung selbiger Tradition bzw. der eigenen Herkunft.
Gruß
Lysander

Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)

Illi-Noize
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Re: Missio Canonica

Beitrag von Illi-Noize »

Damit sollte es auch für christliche Eltern christlicher Kinder jederzeit möglich sein, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden.
So ist es. Bei uns in Bayern ganz klar geregelt, Zitat aus unserem letzten Rundschreiben:
7. Abmeldung vom Religionsunterricht
Seit dem Schuljahr 1994/95 gilt eine Regelung gem. eines Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Abmeldung vom Religionsunterricht:
"Der Religionsunterricht ist nach der Bayerischen Verfassung und dem BayEUG an den Schulen ordentliches Lehrfach. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülern selbst zu. Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und Gewissensgründen erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schul-jahres mit Wirkung für das folgende Schuljahr abgegeben werden; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der ordnungsgemäßen Abmeldung wird für die betreffenden Schüler das Fach Ethik zum Pflichtfach."
Sollten Sie wünschen, dass Ihr Kind im kommenden Schuljahr nicht am regulären Religionsunterricht teilnimmt, muss die Abmeldung schriftlich (formlos) bis spätestens 14. Juli 2011 im Sekretariat vorliegen. Schüler, die bereits abgemeldet sind, müssen den Antrag nicht erneuern.

Daniel*
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Re: Missio Canonica

Beitrag von Daniel* »

Nur zur Warnung für die weitere Diskussion (die auch nichts mehr mit dem Ursprungsthema zu tun hat): Die Regelungen sind in Landesgesetzen verankert und daher z.T. deutlich unterschiedlich. Was der eine als absolut ungehörig anprangert, gilt im anderen Bundesland schon wieder überhaupt nicht. ;)

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