wenn das kind krank ist...

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Hanka
Beiträge: 10
Registriert: 24.04.2009, 16:15:16

wenn das kind krank ist...

Beitrag von Hanka »

und man deswegen nicht zum studienseminar kann....wird man dann geteert und gefedert?
ich bin neu in der branche und halte gerade meinen fiebernden sohn im arm... in zwei wochen beginnt mein ref. und ich frage mich, ob ich dann ein attest vomkinderarzt brauche?
oder habe ich wie in der uni ein kontingent an fehlstunden?

Ilka
Beiträge: 35
Registriert: 14.03.2009, 23:05:38

Beitrag von Ilka »

Hallo :wink:
So weit ich weiß hat man als Eltern einen Anspruch auf eine gewisse Anzahl Sonderurlaubstage im Jahr für genau solche Fälle. Habe die genaue Zahl nicht mehr im Kopf. Als es mir eine Woche nach der Entbindung plötzlich schlecht ging und ich unsere kleine Tochter nicht selbst versorgen konnte, hat mein Freund (Lehrer) von der Schule aus auch sofort Sonderurlaub bekommen, um sich um den Wurm und mich zu kümmern. Im Seminar darf dir auch niemand den Kopf abreißen...im Gegenteil.
Erkundige dich genau nach der Anzahl der Sonderurlaubstage (vlt weiß jemand anders hier im Forum noch besser Bescheid).
Gute Besserung für deinen Kleinen und viele Grüße!
Ilka :D

Teacha
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Registriert: 07.10.2008, 17:14:45

Beitrag von Teacha »

Wichtig ist in jedem Fall, dass Du etwas Schriftliches vom Arzt vorzeigen kannst.

Wenn Dein Kind mit 40°C Fieber zu Hause liegt und permanent betreut werden muss, dann wird Dir diese Notwendigkeit jeder Kinderarzt bestätigen. Damit gehst Du dann zum Studienseminar und dann müssen die das akzeptieren. (Das gilt aber garantiert nur bis zu einem bestimmten Alter, bei einem 17jährigen Kind würde man dieses ja notfalls ins Krankenhaus schicken.)

Aber bitte niemals einfach ohne Attest fehlen (oh, der kleine hat wohl Bauchweh, ich gehe heute mal nicht zum Seminar). Die Entscheidung darüber musst Du einem Arzt überlassen. Also bei jeder Aktion zum Kinderarzt und ein Attest holen. Dann bist Du immer auf der sicheren Seite und niemand im Seminar kann Dir einen Vorwurf machen.

Es ist genauso mit Deiner eigenen Krankmeldung:
Wenn Du selbst krank bist, musst Du ja auch zum Arzt und Dir eine Krankmeldung zum Vorlage beim Arbeitgeber holen. Machst Du das nicht, gibt es richtig Ärger.

Malina
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Beitrag von Malina »

Man selbst muss aber erst ab dem dritten Krankheitstag ein Attest vorlegen!

Teacha
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Beitrag von Teacha »

Das Problem ist ein anderes:

Ein Attest vom Arzt bekommt man nur am ersten Krankheitstag.
Wenn ich am Montag krank bin und nicht zur Schule gehe, dann muss ich auch am Montag zum Arzt gehen.
Würde ich in diesem Fall erst am Dienstag zum Arzt gehen, darf der Arzt mich erst ab Dienstag krankschreiben. Ein rückwirkendes Krankschreiben ist nicht erlaubt und das macht auch kein Arzt.

Gerade im Referendariat (und dann noch wenn man nicht selbst krank ist, sondern das Kind) würde ich hier kein Risiko eingehen und mir bei jedem Fehltag eine Krankmeldung holen. Ihr glaubt nicht, wie schnell es disziplinarische Probleme geben kann, wenn man ohne Attest der Schule fernbleibt. Sobald der Verdacht entsteht, dass man zu Unrecht fehlt, hat man echte Nachweisprobleme, wenn man nicht sofort am ersten Tag beim Arzt war.

luzifara
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Beitrag von luzifara »

Also mir ist nicht bekannt, dass der Ref einen anderen Status hat als jeder andere.

Bei uns war es wie Malina sagt...ab dem dritten Tag ein Attest.

Wenn man mal einen Tag fehlt, muss man nicht gleich zum Arzt rennen....das wär ja auch noch schöner.

Kajana
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Beitrag von Kajana »

Bei uns gibt es sog. Karenztage. Ich glaube, zwei hat man pro Monat. Diese habe ich im Notfall - wenn ich nicht zum Seminar musste - auch eingesetzt, wenn es einem meiner Kinder schlecht ging, aber nicht so schlecht, dass ich zum Arzt traben würde. (Nach zwei Stunden Wartezimmer wären die ja sonst erst richtig krank. :? )

Lies sich eine längerfristige Erkrankung absehen, bin ich natürlich mit dem Kind zum Arzt und habe dort eine Bescheinigung bekommen, dass das Kind betreut werden muss.
Für Kinder ab 12 kriegt man die Bescheinigung nicht mehr. Da muss man sich notfalls selber krank schreiben lassen.

Kann man durch Krankheit nicht zur Prüfung erscheinen, muss IMMER ein Krankenschein vorgelegt werden!

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