WE-Heimfahrten von Steuer absetzen

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Maexwell84
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WE-Heimfahrten von Steuer absetzen

Beitrag von Maexwell84 »

Hallo zusammen,

ich werde jedes Wochenende in meine Heimat zurückfahren. Kann ich diese Fahrten (einfach 150 km) irgendwie von der Steuer absetzen?

Vielen Dank für eure Antwort,

Grüße Max

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Nein kannst du nicht... wieso auch?
Wieso sollte der Steuerzahler dafür aufkommen, dass du am Wochenende heimfährst? Bist ja nicht mehr Wehrpflichtiger oder Zivi ;-)

Die "Pendlerpauschale" gibt es ja wieder/noch: für Fahrten von der Wohn- zur Arbeitsstätte... aber da müsstest du jeden Tag einfach 150 km pendeln...
Aber Wochenendheimfahrten muss der Steuerzahler ja wohl nicht tragen, oder? ;-)

kakaotrinkerin

Re: WE-Heimfahrten von Steuer absetzen

Beitrag von kakaotrinkerin »

Maexwell84 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich werde jedes Wochenende in meine Heimat zurückfahren. Kann ich diese Fahrten (einfach 150 km) irgendwie von der Steuer absetzen?

Vielen Dank für eure Antwort,

Grüße Max
Meinst du das ernst? ;)

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Ich fürchte ja.

leighanne
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Beitrag von leighanne »

also erst einmal:

So ein Schwachsinn. Als ob man nur dann Pendlerpauschale geltend machen könnte, wenn man täglich 150km einfach fährt.
Also manchmal .. :roll:
Die Pauschale beträgt für alle -unabhängig davon, ob man nun wirklich pendelt oder nicht, bei 920 Euro. Die Werbungskostenpauschale (darunter fallen Fahrkosten ja) wird IMMER abgezogen. Wenn du drüber kommst, kannst du alles ab dem 1. gefahrenen km zwischen Wohnung und Schule absetzen. Aber eben wirklich nur, wenn es um die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstelle geht. Kann aber gut verstehen, dass du am WE gerne heimfahren möchtest. Geht mir genauso
Viele liebe Grüße und einen guten Start!

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Als ob man nur dann Pendlerpauschale geltend machen könnte, wenn man täglich 150km einfach fährt.
Wieso Schwachsinn? Lies doch mal richtig und vergreife dich nicht gleich im Ton: ich hatte es bereits gesagt.

Die Pendlerpauschale gilt für einfache Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte... egal wie viele Kilometer. Aber eben nicht für Wochenendheimfahrten. Um die Pendlerpauschale in seinem Fall zu bekommen, müsste er jeden Tag die Strecke von einfach 150 km (= Fahrt vom Wohn- zum Schulort) zrücklegen... er müsste jeden Tag 300km Pendeln, wenn er für sein Vorhaben die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen will...

Er kann die Werbungskostenpauschale absetzen - logo... aber auf seine ursprüngliche Frage hin: er kann diese Heimfahrten nicht von der Steuer absetzen, bzw. könnte es nur dann, wenn er 150km von der Schule entfernt wohnt und diese Strecke sein täglicher Weg zur Abreit (= Pendlerpauschale) wäre.

Du brauchst weder die Augen zu verdrehen, noch rumzuzicken...

nickkick
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Beitrag von nickkick »

kannst du, wenn du deinen erstwohnsitz an deinem we-domizil hast!

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