Hallo,
ich habe in der Suche bzw. in der Konferenzordnung (BW) nichts zu folgendem Fall gefunden: Es gibt ja auch Lehrer, die haben in einer Klasse zwei Fächer. Wenn nun eine Klassenkonferenz stattfindet, in der es eine Abstimmung gibt (z.B. die Kopfnoten beim Notenkonvent), hat dieser Lehrer dann tatsächlich auch zwei Stimmen? Oder hat er wie alle anderen Lehrer nur eine Stimme, obwohl er zwei verschiedene Fächer unterrichtet?
Bitte keine Vermutungen oder "Ich glaube, dass..." äußern, sondern hat da jemand Erfahrungen damit oder kennt eine Verwaltungsvorschrift / Quelle, die dazu eine Auskunft gibt?
Liebe Grüße,
Asriel
Klassenkonferenz: Zwei Stimmen bei Abstimmung?
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Re: Klassenkonferenz: Zwei Stimmen bei Abstimmung?
§13 Konferenzordnung BW Absatz 3 - keine Spezialregelung (daraus folgt dann formaljuristisch eine Stimme, ansonsten bräuchte es eine solche)
Mal abgesehen davon: Wie stellst du dir das vor? Der Lehrer für Geschichte und Religion hat 2 Stimmen, während der Mathekollege (mit höherer/gleicher Stundenanzahl) nur eine hat?
Mal abgesehen davon: Wie stellst du dir das vor? Der Lehrer für Geschichte und Religion hat 2 Stimmen, während der Mathekollege (mit höherer/gleicher Stundenanzahl) nur eine hat?
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)
Re: Klassenkonferenz: Zwei Stimmen bei Abstimmung?
Ja, sinnvoll wäre das natürlich nicht, ich wollte es nur irgendwo belegt haben. Ich les in dem von dir angegebenen Absatz allerdings nichts über die jeweilige Anzahl der Stimmen raus. Aber ich werde mal einen Moment darüber nachdenken, vielleicht erkenne ich das dann auch
Außer man sagt wirklich, dass die teilnehmenden Lehrer jeweils stimmberechtigt sind (grob vereinfacht nach Absatz 1) und da es nur um die einfache Mehrheit abgegebener Stimmen geht, folgt daraus also deine Aussage. Wird vermutlich so sein... Ich finde es komisch, dass im Konvent manche sehr selbstsicher anderer Meinung sind, aber da muss ich dann halt an entsprechender Stelle genau nachhaken.
Außer man sagt wirklich, dass die teilnehmenden Lehrer jeweils stimmberechtigt sind (grob vereinfacht nach Absatz 1) und da es nur um die einfache Mehrheit abgegebener Stimmen geht, folgt daraus also deine Aussage. Wird vermutlich so sein... Ich finde es komisch, dass im Konvent manche sehr selbstsicher anderer Meinung sind, aber da muss ich dann halt an entsprechender Stelle genau nachhaken.
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Re: Klassenkonferenz: Zwei Stimmen bei Abstimmung?
Ich finde es nicht so abwegig (jenseits der Diskussion um Kopfnoten)Valerianus hat geschrieben:
Mal abgesehen davon: Wie stellst du dir das vor? Der Lehrer für Geschichte und Religion hat 2 Stimmen, während der Mathekollege (mit höherer/gleicher Stundenanzahl) nur eine hat?
Ich hatte nämlich schon den Fall - als es noch Kopfnoten in NRW gab - eines Schülern, den ich in 2 Hauptfächern hatte und ich fand ehrlich gesagt, dass 8 Stunden die Woche absolute Unverschämtheit und Deplatzhiertheit unmöglich waren. Nur das liebe Kind hatte wohl nur in 5 Fächern ein Problem, die von insgesamt 3 Kolleginnen unterrichtet wurden (1 Lehrkraft pro 2 Hauptfächer, sei dahingestellt). Rest der Zeit "alles supi"...