Muß man an der "ersten Schule nach dem Ref" 3 Jahr
Muß man an der "ersten Schule nach dem Ref" 3 Jahr
Man hört das ja immer mal wieder, aber stimmt das wirklich?
Zuletzt geändert von karink532 am 11.12.2006, 9:34:46, insgesamt 2-mal geändert.
@Michaela
Dazu müsste es auf den Seiten des für Dich zuständigen Kultusministeriums sicherlich Hinweise geben.
Für gewöhnlich werden Versetzungsanträge vor Ablauf dieser Frist nicht genehmigt, weil die Schulen ja auch planen können wollen.
Ferner brauchst Du z.B. in NRW dann noch die Freigabe Deines Schulleiters.
Erst nach insgesamt fünf Jahren ist diese Freigabe nicht mehr notwendig.
Gruß
Lysander
Dazu müsste es auf den Seiten des für Dich zuständigen Kultusministeriums sicherlich Hinweise geben.
Für gewöhnlich werden Versetzungsanträge vor Ablauf dieser Frist nicht genehmigt, weil die Schulen ja auch planen können wollen.
Ferner brauchst Du z.B. in NRW dann noch die Freigabe Deines Schulleiters.
Erst nach insgesamt fünf Jahren ist diese Freigabe nicht mehr notwendig.
Gruß
Lysander
Eine "radikale" Lösung wäre die eigens gewünschte Entlassung aus dem bestehenden Beamtenverhältnis auf Probe. Danach bist du wieder "frei" und könntest dich in einem anderen Bundesland neu bewerben ...
Ein Kollege an meiner Schule hat sowas gemacht. Ist natürlich nicht die feine Art, wenns aber nicht anders geht.
Ein Kollege an meiner Schule hat sowas gemacht. Ist natürlich nicht die feine Art, wenns aber nicht anders geht.
StR