Muß man an der "ersten Schule nach dem Ref" 3 Jahr

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
karink532

Muß man an der "ersten Schule nach dem Ref" 3 Jahr

Beitrag von karink532 »

Man hört das ja immer mal wieder, aber stimmt das wirklich?
Zuletzt geändert von karink532 am 11.12.2006, 9:34:46, insgesamt 2-mal geändert.

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Wenn Du mit Deiner Themenüberschrift meinst, daß man vor Ablauf der Dreijahresfrist nicht damit rechnen kann, auf eigenen Wunsch versetzt zu werden, dann heißt die Antwort: ja.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

karink532

Beitrag von karink532 »

Ja, das meinte ich...

Besteht da gar keine Möglichkeit?

Lysander

Beitrag von Lysander »

@Michaela

Dazu müsste es auf den Seiten des für Dich zuständigen Kultusministeriums sicherlich Hinweise geben.

Für gewöhnlich werden Versetzungsanträge vor Ablauf dieser Frist nicht genehmigt, weil die Schulen ja auch planen können wollen.

Ferner brauchst Du z.B. in NRW dann noch die Freigabe Deines Schulleiters.

Erst nach insgesamt fünf Jahren ist diese Freigabe nicht mehr notwendig.

Gruß
Lysander

MuPh
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Beitrag von MuPh »

Eine "radikale" Lösung wäre die eigens gewünschte Entlassung aus dem bestehenden Beamtenverhältnis auf Probe. Danach bist du wieder "frei" und könntest dich in einem anderen Bundesland neu bewerben ...

Ein Kollege an meiner Schule hat sowas gemacht. Ist natürlich nicht die feine Art, wenns aber nicht anders geht.
StR

karink532

Beitrag von karink532 »

Aber es ist ja nicht mal unwahrscheinlich, dass man nicht verbeamtet, sondern angestellt wird. wie sieht es dann aus?

luncatic
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Beitrag von luncatic »

grundsätzlich gibt es diese regleung, darüber wird man vor der einstellung auch informiert bzw. man unterschreibt das. aber meine praktische erfahrung ist: viele stellen im ersten jahr einen versetzungsantrag und bekommen diesen auch genehmigt.

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