Moin,
ist zwar nicht mir passiert sondern meinen Kollegen, trotzdem hätte ich gerne mal einen Rat, was man sich von Schülern gefallen lassen muß und ab wann man gegen sie strafrechtlich vorgehen darf, muß bzw. sollte.
Konkret ist bei meinem Kollegen in der Werkstatt (Berufskolleg) ein Schüler anscheinend durchgedreht, hat den Druckluftnagler genommen und damit gezielt auf zwei Mitschüler geschossen.
Damit sich alle vorstellen können, was so ein Druckluftnagler ist:
--> https://de.wikipedia.org/wiki/Druckluftnagler
Der Kollege war so überrumpelt von der Situation, daß er dem Schüler Hausverbot erteilt hat. Ob man als einfacher Lehrer zur Gefahrenabwehr einem inzw. 23-jährigen Schüler Hausverbot erteilen kann, wenn die Schulleitung im Haus ist?
Aus meiner Sicht, sollte ich in eine solche Situation kommen, würde allein schon aus pädagogischen Gründen auf jeden Fall eine Strafanzeige folgen. Wie seht Ihr das?
Wie soll ich damit umgehen, wenn der Schüler morgen oder übermorgen in meinem Unterricht auftaucht? Auf das Hausverbot verweisen und ihn nach Hause oder zur Schulleitung schicken?
Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern
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Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern
Ich würde ihn direkt an die Schulleitung verweisen.
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Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern
Richtig, Hausverbot läuft ohnehin auch über die Schulleitung, die Hausherr ist. Das ist eine Nummer zu groß für einen "gewöhnlichen Fachlehrer".
Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern
Danke für die Tipps,
was das Hausrecht angeht, habe ich die Hierarchie (mit absteigender Priorität)so gelernt:
was das Hausrecht angeht, habe ich die Hierarchie (mit absteigender Priorität)so gelernt:
- Schulleiter
- stellv. Schulleiter
- Abteilungsleiter - a15 Stellen
- Lehrer gemäß Dienstalter
- Referendare
Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern
Also des Fachraums verweisen kannst du ihn auf jeden Fall. Schließlich trägst du als Fachlehrer dort ja die Verantwortung für die Sicherheit.
Ich würde in diesem Fall eine Ordnungsmaßnahme beantragen und (soweit vorhanden) auch mit dem Betrieb reden.
Bei der Strafanzeige bin ich mir nicht sicher. Kann die nicht nur ein Betroffener stellen?
Ich würde in diesem Fall eine Ordnungsmaßnahme beantragen und (soweit vorhanden) auch mit dem Betrieb reden.
Bei der Strafanzeige bin ich mir nicht sicher. Kann die nicht nur ein Betroffener stellen?
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Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern
Der Rauswurf war zur unmittelbaren Gefahrenabwehr nicht nur erlaubt, sondern sogar angemessen und geradezu gefordert.
Über die Strafanzeige solltest Du mit der Leitungsgruppe sprechen, bzw den Fall dort vortragen und die Leitung die lästigen formalen Schritte erledigen lassen. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass hier keine Strafanzeige erstattet würde. Allerdings handelt es sich -man mag es kaum glauben- nicht um ein Offizialdelikt.
Weiterhin kann ich mir kaum vorstellen, dass hier nicht auch Ordnungsmaßnahmen in der Schule gg diesen Schüler durchgeführt werden.
Immerhin reden wir von versuchter gefährlicher Körperverletzung (§224 StGB), die immer eine Freiheitsstrafe nach sich zieht (ab 3 Mon im minderschweren Fall).
Wichtig für Dich: Akkurate Dokumentation in einem Gedächtnisprotokoll - ohne zu beschönigen und ohne zu dramatisieren.
Über die Strafanzeige solltest Du mit der Leitungsgruppe sprechen, bzw den Fall dort vortragen und die Leitung die lästigen formalen Schritte erledigen lassen. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass hier keine Strafanzeige erstattet würde. Allerdings handelt es sich -man mag es kaum glauben- nicht um ein Offizialdelikt.
Weiterhin kann ich mir kaum vorstellen, dass hier nicht auch Ordnungsmaßnahmen in der Schule gg diesen Schüler durchgeführt werden.
Immerhin reden wir von versuchter gefährlicher Körperverletzung (§224 StGB), die immer eine Freiheitsstrafe nach sich zieht (ab 3 Mon im minderschweren Fall).
Wichtig für Dich: Akkurate Dokumentation in einem Gedächtnisprotokoll - ohne zu beschönigen und ohne zu dramatisieren.
Hamburg, Abteilungsleiter an weiterführender Schule Sek I und II
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Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern
PS: Sehe jetzt erst, dass es gar nicht Dein eigenes Ding war. Na denn...
Hamburg, Abteilungsleiter an weiterführender Schule Sek I und II