@Skara
Bitte verwende weniger aggressive Statements und achtet die NETiquette!
Wir wollen miteinander diskutieren und nicht gegeneinander! Es bringt nichts, sich gegenseitig fertigzumachen!
Grüße vom Admin
Auch VOR dem Prüfungszeitraum ist ein Abbrechen nur mit Begründung und Einhalten einer Frist (je nach Bundesland unterschiedlich) anzuraten. Eine Wiederaufnahme des Refs ist sonst oft nicht leicht bzw. unmöglich.
Na und? Wen interessieren die Lottozahlen von letzter Woche, wenn man diese Woche spielt? Und was hat das mit der Situation von madame*de*stel zu tun, bei der es ausschließlich um einen potentiellen Abbruch innerhalb des Prüfungsverfahren geht? Ein begründeter oder unbegründeter Abbruch vor(!) dem Prüfungsverfahren ist eine reguläre Entlassung und hat keinen Einfluss auf das Prüfungsverfahren, nur auf die erneute Bewerbung um einen Platz im Vorbereitungsdienst. Der Abbruch eines Referendars innerhalb eines Prüfungsverfahrens dagegen gilt als nicht bestandene II. Staatsprüfung, wenn der Abbruch keine schwerwiegenden Gründe umfasst. Kleine, aber wesentliche Unterschiede, mein guter Fredegar.
Wenn madame*de*stel zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Entlassung stellt, dann ist es eine Sache, sich erneut für das Referendariat bewerben zu dürfen, aber etwas völlig anderes, wenn ihr Austritt einer nicht bestandenen Prüfung gleich kommt, denn dann hätte sie für die zweite Chance nur noch einen Versuch, um die II. Staatsprüfung zu bestehen.
Was NRW oder Berlin betrifft:
Dir ist offensichtlich entgangen, weshalb ich meinen Beitrag editiert habe (steht im Anhang).
Ich schlage Dich als ehrenamtlicher Bundesvorsitzender für alle genannten Kleintierzüchtervereine vor - auf Lebenszeit. Mit der Krötenwanderung haben Kollegen ja bereits Erfahrungen gesammelt. Von der Landeskasse in die eigene Tasche, wie jeden Monat.
Skara