ich habe eine Frage bezüglich dem Trennungsgeld und den Umzugskosten in Bayern. Vielleicht hat jemand der Ehemaligen Erfahrungen gemacht und kann sie weitergeben, bislang habe ich leider nur wenig verlässliche Aussagen bekommen. Folgende Situation:
Ab September habe ich einen A-Vertrag, also Verbeamtung auf Probe. Dazu muss ich umziehen, nach Oberbayern, wohin auch sonst *seufz*
1) Werden die Umzugskosten übernommen? Ich habe mir den Umzug ja nicht ausgesucht. Falls ja, wie muss ich vorgehen.
2) Ich bin verheiratet und mein Mann kann aus beruflichen Gründen nicht mit nach Oberbayern kommen. Mir ist bewusst, dass man das Trennungsgeld nicht für die Trennung vom Partner, sondern für die Trennung vom Wohnort erhält. Da wir in meinem jetzigen Regierungsbezirk aber Wohneigentum (Einfamilienhaus) haben, das beibehalten wird, müsste mir doch Trennungsgeld zustehen, oder? Soweit ich das verstanden habe, bekommt man doch dann Trennungsgeld, wenn man seine Stammwohnung beibehält und eine zusätzliche Wohnung/Zimmer aus dienstlichen Gründen annehmen muss. Das Haus ist noch nicht abbezahlt, so dass mit dem Umzug eine echte Doppelbelastung entsteht, fände es daher eigentlich schon gerechtfertigt, wenn ich Anspruch auf Trennungsgeld hätte, ich wohne ja nicht umsonst im Wohneigentum und kann es auch nicht einfach aufgeben
![Crying or Very sad :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Habe bei der zuständigen Regierung angerufen und dort sagte man mir, dass man sich nicht sicher sei, ob mir das überhaupt rechtlich zu stehen würde...warum wollte man mir aber telefonisch auch nicht sagen
![Question :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Hat schon jemand mit Wohneigentum Trennungsgeld beantragt?
Vielen Dank!