Beachte aber bitte, dass der Schüler keinerlei strafbare Handlung begeht, wenn er auf einem Schmierblatt Hakenkreuze malt. Nur das VERWENDEN von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist verboten, das bedeutet das öffentliche Tragen oder Herstellen dieser. Ich bezweifle, dass das Kritzeln auf ein Schmierpapier eine Herstellung ist. Dann dürfte man den Schülern auch kein Arbeitsblatt austeilen, auf dem aus didaktischen Zwecken ein Hakenkreuz abgebildet ist.larissa hat geschrieben: wie wäre es, in der nächsten stunde (vor beginn des Unterrichts) eine Ansprache zu halten, in der art :"verfassungsfeindliche symbole verstoßen gegen das Grundgesetz und deren Anfertigung ist strafbar. derjenige, der letzte stunde solche Zeichnungen angefertigt hat, weiß, dass er gemeint ist. sollte so etwas nochmals vorkommen, werde ich sofort den Schulleiter benachrichtigen."
Insofern hat der Schüler dich zwar provoziert, aber keine Straftat begangen und auch nicht gegen das GG verstoßen. Bevor du dich hier auf eine Diskussion mit Schülern einlässt, würde ich mir die beiden nach der Stunde herholen und sagen, dass du beobachtet hast, dass auf deren Tisch Hakenkreuze gemalt wurden. Du fasst dies als Versuch der Provokation auf und kündigst hiermit an, das nächste Mal die Gemälde dem Schulleiter zu übergeben.
Generell würde ich das (wie schon von anderen gesagt) nicht vor der Klasse groß thematisieren. Damit wird diesen Symbolen eine Bühne eingeräumt, die sie nicht verdienen.