Das halte ich für sehr fragwürdig. Sinnigerweise schickt man ihn, wie du selbst schreibst, zum Arbeiten vor die Tür, da verpasst er nichts.cobalt8 hat geschrieben:In NRW musst du es anders verkaufen. Nachsitzen ist verboten. Nacharbeit unter Aufsicht explizit erlaubt, ebenso wie der zeitweise Ausschluss vom Unterricht.
Beim Ampelsystem musst du also die rote Karte mit einem Ausschluss vom Unterricht kombinieren (z.B. in einen Trainingsraum schicken, oder vor der Tür arbeiten lassen [Aufsicht beachten]), der Schüler hat dann Unterrichtsstoff verpasst, und natürlich darfst Du Ihn dann anschließend Nacharbeiten lassen!
Außerdem sagt das MSB relativ deutlich, dass es nur bei "Umfangreichen Unterrichtsversäumnissen" erlaubt ist. Zuerst muss man den verpassten Stoff zuhause nacharbeiten lassen.